Was ist Zeitarbeit?

Zeitarbeitsunternehmen sind Arbeitgeber wie andere Arbeitgeber auch. Die einzige Besonderheit ist, dass wir unsere Mitarbeiter/-innen nicht auf eigenen Arbeitsplätzen einsetzen, sondern auf denen unserer Kunden.

Entgelt und Sozialleistungen

Wir bieten unseren Mitarbeiter/-innen sozial geschützte Arbeitsverhältnisse, eine angemessene Bezahlung nach BAP-DGB-Tarifvertrag mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie allen üblichen Sozialleistungen wie Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-,  Pflege- und Unfallversicherung, bezahltem Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und gesetzlichem Kündigungsschutz.

Gleichstellung von Zeitarbeitern und Stammbeschäftigtem
(Equal-pay)

Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (§9 Nr.3 AÜG) ist eine Gleichstellung der Zeitarbeitnehmer/-innen zu den Stammbeschäftigten verankert (Equal Pay). Diese Angleichung der Entgelte wird durch den BAP-DGB-Tarifvertrag wie folgt umgesetzt: Zeitarbeitnehmer/-innen erhalten Zuschläge auf den Stundenlohn nach Einsatzdauer, maximal bis zu 90% des Entgelts eines vergleichbaren fest Beschäftigten.

Die Staffelung und die Höhe der Zuschläge richten sich dabei nach der Branche des entleihenden Unternehmens. Die Regelung betrifft z.B. Betriebe der Metall- und Elektroindustrie, mit Ausnahme von Handwerksbetrieben.

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